MfG oder einfach nur Tschüss?
Bei E-Mails und Briefen ist die Grußformel „Mit freundlichen Grüßen“ die höflichste Art das Ende eines Schriftstücks zu markieren. Hinter diese Grußformulierung gehört, entgegen häufiger Annahme und Praxis, kein Komma.
Beschließt man einen Brief oder eine E-Mail an eine vertraute Person, beispielsweise ein Familienmitglied oder einen Freund oder eine Freundin, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Die vertraulichste Formel lautet „Liebe Grüße“. Ist man weniger eng miteinander verbandelt, geht auch „Viele Grüße“. Beide Formulierungen lassen sich auch zu „Viele liebe Grüße“ miteinander verbinden.
„Grüße“ werden immer im Plural verschickt, da man hiermit mehrere gute Gedanken wie Gesundheit, Wohlergehen, Freude in einem Wort vereint.
Wer nur einen „Gruß“ verschickt könnte daher schnell als gefühlskalt oder gar geizig erscheinen. Geeignet ist diese Formulierung daher höchstens als Schlussformel für Briefe, die über einen ermahnenden oder maßregelnden Inhalt verfügen.
„Beste Grüße“ sind hingegen eine unschöne Übersetzung aus dem englischen Sprachgebrauch. Es gibt schöne adressatengerechte Alternativen in der deutschen Sprache.
Abkürzungen bei Grußformeln sind besonders in den Sozialen Medien und bei Messenger-Diensten beliebt. Beim Tippen auf der unhandlichen Tastatur von Smartphone oder Tablet ist man schließlich für jeden Anschlag weniger dankbar. LG oder VG sind als Schlussformeln im privaten Schriftverkehr daher mittlerweile ebenso bekannt wie akzeptiert.
Schreiben Sie aber eine Nachricht an ihre vorgesetzte Person oder an Kunden, sollten Sie besser das „Mit freundlichen Grüßen“ in jedem Fall ausschreiben. Meistens ist das MFG bereits in der Autokorrektur hinterlegt.
Egal wem oder wo Sie schreiben, jeder Empfänger einer Nachricht hat ein Recht auf eine freundliche Anrede, einen wohlwollenden Schlussgruß und vor allem auf den Namen des Absenders, damit eine Antwort zeitnah und personifiziert möglich ist.
Für eine Antwort auf eine E-Mail oder einen Brief sollte man sich nach Möglichkeit nicht mehr als 24 Stunden, in Ausnahmefällen 48 Stunden, Zeit lassen. Über Wochenende regelt die Werktagspräsenz die Businesskorrespondenz, d. h. wer freitags eine Nachricht erhält sollte im Lauf des Montags antworten.